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Corona-Soforthilfe Für Gaststätten In Hessen

Corona-Soforthilfe für Gaststätten in Hessen

Als besondere Unterstützung in der Corona-Pandemie können hessische Gaststätten ab sofort Zuschüsse zur Anschaffung von Kühlgeräten, Spülmaschinen, Herden und anderen Wirtschaftsgütern erhalten. Die Förderung besteht aus einem Festbetrag von 1.500 Euro für Investitionen von mindestens 2.000 Euro.

Bewerbungsfrist:

Anträge sind ab Montag, 23. November, 09.00 Uhr per E-Mail an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zu richten: gastronomie@wibank.de. Das Formular ist hier abrufbar. Die Bewerbungsfrist dieser ersten Förderrunde endet am 26. November.

Es wird mindestens zwei Aufrufe zur Antragstellung geben. Der erste Aufruf startet mit Datum 23.11.2020, der zweite ist für das erste Quartal 2021 vorgesehen. Übersteigt das Antragsvolumen die zur Verfügung stehenden Mittel, entscheidet ein Losverfahren. Betriebe die beim ersten Aufruf nicht zum Zuge kamen, können mit dem zweiten Aufruf erneut einen Antrag auf Zuwendung stellen.

Was wird gefördert:

Gefördert werden Neuanschaffungen von materiellen Wirtschaftsgütern des Gastronomiebedarfes. Hierzu zählen zum Beispiel: Kühltechnik, Spültechnik, Koch- und Küchengeräte. Desinfektionsständer oder Investitionen, die zur Gewährleistung des Geschäftsbetriebes erforderlich oder geeignet sind oder die die gastronomische Nutzung von Außenbereichen unterstützen (Heizgeräte für den Außenbereich sind von der Förderung ausgenommen). Für Elektrogeräte ist eine gute Energieeffizienz oder gute Umwelteigenschaften beispielsweise durch eine Produktbeschreibung des Herstellers (Produktblatt) oder auf dem Kaufbeleg darzulegen.

Wer wird gefördert:

Es werden Betriebe in Hessen gefördert, die sowohl Speisen als auch Getränke verabreichen (Gaststätten nach § 1 HGastG). Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro, die einen Gaststättenbetrieb führen. Zuwendungen werden nur für Gaststättenbetriebe gewährt, die über einen eigenen Gastraum verfügen. Auch saisonale Betriebe sind antragsberechtigt.

Förderbetrag pro Antragsteller: 1.500 Euro Festbetrag bei einem Anschaffungswert von insgesamt mindestens 2.000 Euro netto.

Wo wird der Antrag gestellt:

https://www.wibank.de/wibank/corona-soforthilfe-fuer-gastronomiebetriebe

Weitere Informationen:

Link Aufruf: https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/foerderaufruf-gastronomiebetriebe-hessen

Link Richtlinie: https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/richtlinie_-_stand_2020-09-30_-_kleinbeihilfen_gastronomiebetriebe_-_unterschrieben_von_m_al-wazir_und_min_hinz.pdf

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