Überspringen zu Hauptinhalt
Wofür steht LEADER?

LEADER steht für „Liaison Entre Actions de Développement de l‘Économie Rurale“, auf deutsch „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“.

LEADER ist ein methodischer Ansatz der Regionalentwicklung, der es den Menschen vor Ort ermöglicht, regionale Prozesse mitzugestalten und die Region gemeinsam weiterzuentwickeln. In einem abgegrenzten Gebiet, der LEADER-Region, arbeitet die sogenannte Lokale Aktionsgruppe (LAG). Diese ist für die Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategien verantwortlich, die am Beginn einer jeden EU-Förderphase mit Beteiligung der Menschen vor Ort erstellt wird. Im Rahmen dieser Entwicklungsstrategie können Projekte gefördert werden. Die LAG wird durch ein Regionalmanagement unterstützt, das unter anderem die Projektträger bei der Antragstellung berät, für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist und die Vernetzung in der Region voranbringt.

Mehr erfahren Sie im nebenstehenden Video.

Wie läuft die LEADER-Förderung ab? - Überblick

1. Stellen Sie uns Ihre Idee vor

Im Rahmen eines ersten Beratungsgespräches geben wir Ihnen unsere Einschätzung der Fördermöglichkeiten für Ihre Projektidee und erläutern Ihnen die Grundsätze des Förderverfahrens.

2. Projektskizze anfertigen

Anhand unserer Vorlage für die Projektbeschreibung beantworten Sie alle für eine Förderung relevanten Fragen. Wichtig sind hier v.a. der Beitrag Ihres Projekts zur Entwicklung der Region sowie der Kosten-  und der Finanzierungsplan.

3. Bewertung Ihres Projekts

Der Förderausschuss bewertet die Förderwürdigkeit Ihres Projekts (wie gut Ihr Projekt zu den Zielen der Lokalen Entwicklungsstrategie passt). Die Bewilligungsstelle überprüft die Förderfähigkeit (ob alle Voraussetzungen erfüllt sind).

4. Bewilligung der Förderung!

Geschafft! Etwa 4-6 Wochen nach der Bewertung im Förderausschuss erhalten Sie den Zuwendungsbescheid und können mit Ihrem Projekt beginnen.

Wie hoch ist die LEADER-Förderung?

Die genaue Förderhöhe bei LEADER richtet sich nach Art und Inhalt des Projekts, sowie nach Art des Antragstellers.

Kleinst- und Kleinunternehmen können eine Förderung in Höhe von 25% – 50% der förderfähigen Nettokosten erhalten, je nachdem welche Zusatzkriterien erfüllt werden. Die maximale Fördersumme liegt bei 200.000 Euro.

Kommunen und Vereine können bei LEADER eine Förderung von 50 – 80% der förderfähigen Nettokosten erwarten. Die maximale Fördersumme liegt je nach Projektziel zwischen 25.000 und 500.000 Euro.

Dazu und zu weiteren Rahmenbedingungen des LEADER-Programms beraten wir Sie gerne.

Detaillierter Ablauf und Hinweise

Bevor Sie loslegen – allgemeine Voraussetzungen:

  • Ihr Projekt muss in der Gebietskulisse der LEADER-Region Odenwald liegen.
  • Sie dürfen noch nicht mit dem Projekt begonnen haben. Vorbereitende Planungsmaßnahmen zählen hingegen i.d.R. nicht als Projektbeginn.

1) Blick auf die IGO-Webseite und in die LES

Auf unserer Homepage finden Sie bereits zahlreiche Informationen rund um die Förderprogramme LEADER und Regionalbudget. Werfen Sie gerne bereits vorab einen Blick in die Lokale Entwicklungsstrategie (LES) und gleichen ab, ob ihr Projekt zu einem der Handlungsziele passen könnte. Projekte müssen grundsätzlich zu mindestens einem der Handlungsziele passen, um gefördert werden zu können.

2) Kontakt mit der IGO

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Projektidee vor. Im Rahmen eines ersten Beratungsgespräches geben wir Ihnen unsere Einschätzung der Fördermöglichkeiten für Ihre Projektidee und erläutern Ihnen die Grundsätze des Förderverfahrens.

3) Projektskizze anfertigen

Anhand unserer Vorlage für die Projektbeschreibung beantworten Sie alle für eine Förderung relevanten Fragen. Wichtig sind hier v.a. der Beitrag Ihres Projekts zur Entwicklung der Region sowie der Kosten-  und der Finanzierungsplan. Dieses Dokument kann auch mehrmals überarbeitet warden, bevor Sie es final einreichen – auch hierbei stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

4) Vorprüfung durch das Regionalmanagement und die Bewilligungsstelle

Anhand Ihrer Projektbeschreibung und einem gemeinsamen Vorgespräch prüfen wir die allgemeinen Voraussetzungen für eine Förderung und besprechen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise. Hierbei gibt auch die Bewilligungsstelle hilfreiche Auskunft zu weiteren benötigten Unterlagen oder Stolperfallen.

5) Prüfung der Förderwürdigkeit im Förderausschuss

Wenn Ihre Unterlagen hinreichendaussagekräftig und plausibel sind, senden wir diese an den Förderausschuss (FÖAU) der IGO. Der FÖAU prüft dann in seiner nächsten Sitzung die Förderwürdigkeit (Passt Ihr Projekt zur regionalen Entwicklungsstrategie? Entspricht Ihr Projekt gewissen Kriterien der Nachhaltigkeit etc.) Ihres Vorhabens und bewertet Ihr Projekt nach den Projektauswahlkriterien. Durch die jeweilige Punktzahl wird bei mehreren eingereichten Projekten ein Ranking hergstellt, nach dessen Reihenfolge die zur Verfügung stehenden Fördermittel vergeben werden.

6) Einreichung des Förderantrags bei der Bewilligungsstelle

Nach der Feststellung der grundsätzlichen Förderwürdigkeit durch den IGO-Förderausschus erhalten Sie von der zuständigen Bewilligungsbehörde alle für eine Antragsstellung notwendigen Unterlagen und Formulare. Mit der Antragstellung müssen in der Regel alle erforderlichen Genehmigungen (z.B. Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Bauamt) und Nachweise (z.B. Finanzierungsnachweis, Angebote, Businessplan) vorliegen.

7) Bewilligung und Projektbeginn

Hat Ihr Projekt alle Schritte erfolgreich gemeistert und auf diese Weise den „Zuschlag“ erhalten, wird es schnellstmöglich von der zuständigen Bewilligungsbehörde bewilligt, was in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen nach der Bewertung durch den FÖAU erfolgen kan. (Voraussetzung: alle notwendigen Unterlagen liegen vor!)

Der ausgestellte Bewilligungsbescheid gibt Ihnen klare Vorgaben, in welchem Zeitraum das Projekt umgesetzt und abgerechnet werden muss. Auszahlungen gibt es nur gegen Vorlage von bezahlten Rechnungen. Bei größeren oder lange andauernden Projekten sind auch Zwischenabrechnungen möglich und sinnvoll. Jede Änderung von Projektumfang, Kosten oder Zeitplan muss der Bewilligungsbehörde mitgeteilt und genehmigt werden.

An den Anfang scrollen