Überspringen zu Hauptinhalt

Das Regionalbudget geht in die nächste Runde

Die Interessengemeinschaft Odenwald (IGO) beabsichtigt auch 2025 erneut einen Antrag auf Zuteilung eines Regionalbudgets zu stellen, durch das kleine Projekte im Odenwald großzügig gefördert werden können.
Wichtig ist, dass sich die zu fördernden Projekte in den Zielen der Lokalen Entwicklungsstrategie Odenwald 2023-2027 wiederfinden.

 

Folgende Auflistung soll Impulse für Kleinprojekte geben:

Regionale Identität schaffen
Ehrenamtskultur insbesondere bei jungen Menschen fördern
Gemeinschaftssinn stärken
Im Sinne des Gemeinwohls handeln
Ortstypische Kultur bewahren
Nachhaltigkeit durch bevorzugte Nutzung erneuerbarer Energien begünstigen
Attraktivität des ländlichen Raums als Wohn- und Arbeitsort stärken
Ländliches Leben attraktiveren
Barriere-Hürden abbauen und Teilhabe für Alle schaffen
Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES)
Dorftreffpunkte für Jung und Alt schaffen
Gegenseitige Unterstützung fördern
Erhalt der standorttypischen Flora und Fauna
Touristisches Angebot weiterausbauen

 

Die Antragstellung zum Regionalbudget 2025 ist mittels unserem bereit gestellten Formblatt (ausfüllbares PDF) einschließlich sämtlicher erforderlichen Unterlagen (z. B. Vergleichsangeboten) sind bis spätestens zum 15.Februar 2025 an die IGO zu richten. Der Antrag muss im Original an die Interessengemeinschaft Odenwald e.V., Helmholtzstraße 1 in 64711 Erbach eingereicht werden!

 

Erst nach Erhalt der Bewilligung darf mit dem Projekt begonnen werden. Bereits vorher begonnene Projekte, für die z. B. schon ein Auftrag erteilt wurde, sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Die Abrechnung der Projekte muss spätestens am 15. Oktober 2025 bei der IGO vorliegen. Eine Verlängerung der damit gegebenen Frist ist nicht möglich. Projekte, die verspätet abgerechnet werden, können keine Förderung erhalten. Die Auszahlung der Förderung soll bis spätestens Ende des Jahres erfolgen.

Der Fördersatz beträgt 80 % der förderfähigen Kosten. Die Mindestförderung beträgt 2.000 € und die Brutto-Gesamtkosten jedes einzelnen Projektes dürfen nicht über 20.000 € liegen. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung ist ausgeschlossen. Kommunale Pflichtaufgaben sind nicht förderfähig.

Gegenstände unter 410 € (netto) Einzelpreis können nicht gefördert werden. Bauliche und sonstige genehmigungspflichtige und vergleichbar komplexe Maßnahmen sind grundsätzlich von einer Förderung ausgeschlossen. Unternehmen sind von einer Förderung mit Mitteln aus dem Regionalbudget ebenfalls ausgeschlossen. Die Förderung ist zudem nicht mit anderen Förderungen kombinierbar.

Die Projekte werden vom IGO-Förderausschuss in einem transparenten Verfahren mit Hilfe des Projektauswahlkriterienkatalogs bewertet und ausgewählt.

An den Anfang scrollen