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Förderung „Sonderprogramm Gaststätten“

Förderung „Sonderprogramm Gaststätten“

Ab Mitte September startet das neue „Sonderprogramm Gaststätten“ in Hessen, das  Gastronomiebetriebe im ländlichen Raum bei Investitionen unterstützen soll.

Gaststätten wurden durch die Maßnahmen der Pandemiebekämpfung stark getroffen. Restaurants, Kneipen und Bars sind jedoch unverzichtbarer Bestandteil der ländlichen Orte in Hessen, weshalb sie mit diesem neuen Förderprogramm unterstützt werden sollen.

Gefördert werden Investitionen und Anschaffungen ab 15.000 Euro – von der Gastraumrenovierung über den Bau einer neuen Außenterrasse oder die Modernisierung der Küche bis zur Anschaffung von moderner digitaler Technik. Die maximale Höchstfördersumme beläuft sich auf 200.000 Euro. Neu ist auch die gegenüber anderen Förderprogrammen erhöhte Förderquote von 45% (der förderfähigen Nettokosten).

Bewerben können sich Gaststätten mit bis zu 49 Angestellten, die in der Gebietskulisse des ländlichen Raums in Hessen liegen.

Wichtig ist, dass das Vorhaben noch nicht begonnen worden ist, das heißt z.B. dass die neue Küchenausstattung noch nicht gekauft wurde oder die Handwerker noch nicht beauftragt wurden.

Weitere Informationen und das Antragsportal finden Sie hier: https://www.wibank.de/wibank/sonderprogramm-gaststaetten/sonderprogramm-gaststaetten-560036

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